Nun sind die neuen Friedhofsordnungen in Kraft.

Wir weisen darauf hin, das Grabmäler vor dem Aufstellen genehmigt werden müssen.

Dasselbe gilt für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof.

Auch in Tschirma und Nitschareuth sind nun Grabeinfassungen erlaubt. Wir bitten jedoch ausdrücklich darum, die naturnahe Gestaltung des Friedhofes zu achten und eventuelle

Einfassungen möglichst tief zu setzen und mit Bodendeckern überwachsen zu lassen.

Die Friedhofsverwaltung


 

Hier die jeweiligen Dokumente im PDF-Format zum Download:

 

Friedhofsordnung Kühdorf 2015

Friedhofsordnung Nitschareuth 2015

Friedhofsordnung Tschirma 2015

Friedhofsordnung Wittchendorf 2015

Grabmal-u Bepflanzord Nitschareuth 2015

Grabmal-u Bepflanzord Tschirma 2015